Betriebspraktikum und Praktikumsmesse

Das Gymnasium Taunusstein führt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durch. Die Gesamtkonferenz hat als festen Termin die ersten beiden Schulwochen im Anschluss an das Halbjahreszeugnis festgelegt.

Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es zusätzlich ein eben solches Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe Q1:

Jahrganggstufe 9

Jahrgangsstufe Q (12)

Ziele

Durch Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen oder Betrieben soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu erhalten. Eigene Anschauungen und Erfahrungen der betrieblichen Praxis, Gespräche mit Betriebsangehörigen und Erkundungen des betrieblichen Umfeldes vermitteln Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung.

Wie lange und wann?

2 Wochen (die ersten beiden des 2.Halbjahres bzw. im Februar)

2 Wochen (die letzten beiden des 1. Halbjahres Ende Januar)

Wo?

Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie in zumutbarer Entfernung von der Schule oder vom Wohnort der Schülerin / des Schülers liegen und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Gleichzeitig muss eine schulische Betreuung gewährleistet sein; daher können Praktikumsplätze, die außerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises oder Wiesbadens liegen, nicht genehmigt werden.

Es gibt keine Beschränkungen bzgl. des Ortes. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Praktikum im Ausland möglich.

Betreuer

Der jeweilige Powi-Lehrer besucht den Schüler im Betrieb und bewertet den Bericht.

Jeder Schüler wählt aus seinen aktuellen Fachlehrern einen Betreuungslehrer (fachgebunden je nach Beruf), der den Bericht bewertet.

Bericht

Umfang ca. 10 Seiten, wird vom Powi-Lehrer bewertet; weitere Hinweise hier

Umfang ca. 3-4 Seiten, wird vom gewählten Betreuungslehrer bewertet

Messe

Bei der Praktikumsmesse stellen alle Schüler ihre Betriebe/ Berufe in der Aula vor (etwa ein Monat nach Praktikum)

Bewertung

Die Note für den Bericht sowie für die Messe fließen in die Powi-Note des 2.Halbjahres ein.

Ein Vermerk im Zeugnis („mit Erfolg teilgenommen“, „teilgenommen“, „nicht teilgenommen“) drückt die Leistung aus.

Fahrtkostenerstattung

Entstehende Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden vom Rheingau-Taunus-Kreis übernommen, wenn der Betrieb weiter als 3 km vom Wohnort entfernt ist. Der Kreis übernimmt allerdings nur Kosten bis zur Preisstufe 4 (z.B. bis Wiesbaden).

Bewerbung

Am besten etwa ein Jahr vor Beginn des Praktikums (also in Jahrgangsstufe 8: hier im Fach Deutsch Bewerbung und Lebenslauf als vorbereitende Unterrichtsinhalte).

Am besten etwa ein Jahr vorher (also in Jahrgangsstufe E).

Verantwortliche

Johannes Rapp (j.rapp@gymnasium-taunusstein.de)

Tim Uhl (t.uhl@gymnasium-taunusstein.de)

Stand 08.12.2018

 

Nach dem Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen, „ … soll den Schülerinnen und Schülern aller Schulformen die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu erhalten. …“.

Das Betriebspraktikum soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeit bieten, derartige Einsichten zu gewinnen. Durch das Kennenlernen verschiedener beruflicher Tätigkeiten und Aufgaben innerhalb eines Betriebes können bisherige Vorstellungen und Erwartungen überprüft und neue Einsichten in berufliche Abläufe und Zusammenhänge gewonnen werden.

Die eigene Anschauung und Erfahrung der betrieblichen Praxis, die Gespräche mit Betriebsangehörigen und die Erkundung des betrieblichen Umfeldes vermitteln den Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Gleichzeitig soll das Praktikum den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit bieten, sich der eigenen Interessen, Stärken, Kompetenzen und Möglichkeiten bewusst zu werden, was damit auch zu einer besseren und gezielteren Planung der künftigen Schullaufbahn in der Oberstufe beitragen kann.

Das Praktikum dient damit nicht in erster Linie dazu, den „Traumberuf“ zu finden. Es hat einen eher berufsorientierenden Charakter und leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung.

Praktikumsmesse

Praktikumsmesse in der Aula des Gymnasiums Taunusstein

Ca. zwei Wochen nach Beendigung des Praktikums findet in der Aula der Schule eine „Praktikumsmesse“ statt, zu der Eltern, Betreuer der Praktikantinnen und Praktikanten in den Betrieben sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 eingeladen hatten. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 präsentieren hierbei ihre Erfahrungen, die sie in ihrem zweiwöchigen Betriebspraktikum gesammelt haben. Die zukünftigen Praktikantinnen und Praktikanten erhalten damit Gelegenheit, Informationen über zahlreiche Berufsbilder und mögliche Praktikumsbetriebe zu erhalten sowie vielfältige Präsentationsformen kennen zu lernen.

Jede Schülerin und jeder Schüler sucht sich ihren / seinen Praktikumsplatz entsprechend den jeweiligen Interessen nach Möglichkeit selbst. Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie in zumutbarer Entfernung von der Schule oder vom Wohnort der Schülerin / des Schülers liegen und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Gleichzeitig muss eine schulische Betreuung gewährleistet sein. Entstehende Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden vom Rheingau-Taunus-Kreis übernommen, wenn der Betrieb weiter als 3 km vom Wohnort entfernt ist. Der Kreis übernimmt allerdings nur Kosten bis zur Preisstufe 4 (bis Wiesbaden oder Mainz). Selbstverständlich können die PoWi-Lehrkräfte Informationen über mögliche Betriebe geben. Die Durchführung des Praktikums im elterlichen Betrieb ist nicht zulässig; auch ein Praktikum in einem Unternehmen, das den Schülerinnen und Schülern – z. B. durch die berufliche Tätigkeit von Familienmitgliedern – bereits bekannt ist, entspricht nicht der Zielsetzung.

Das Betriebspraktikum wird schwerpunktmäßig im Unterrichtsfach „Politik und Wirtschaft“ intensiv vorbereitet und ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ihre Praktikumserfahrungen in Form eines ausführlichen Berichts zu reflektieren; im Rahmen der anschließenden „Praktikumsmesse“ in unserer Schule stellen sie ein Berufsbild sowie „ihren“ Praktikumsbetrieb vor. Während des Praktikums wird die betreuende Lehrkraft der Schule die Praktikantinnen und Praktikanten besuchen. Dies ist in der Regel die jeweilige PoWi-Fachlehrerin bzw. der jeweilige PoWi-Fachlehrer oder die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer. Die Leistung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Betriebspraktikums fließt in die Leistungsbeurteilung im Fach „Politik und Wirtschaft“ ein und bildet ca. 50% der Note des zweiten Halbjahres, wobei dem Praktikumsbericht die größte Bedeutung zukommt (Hinweise zum Praktikumsbericht hier).

Betriebspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Eine finanzielle Vergütung für die Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht vorgesehen. Praktika sind einem Ausbildungsverhältnis ähnlich; folglich finden die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Schülerinnen und Schüler dürfen demnach bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Der Betrieb kommt der Fürsorge- und Aufsichtspflicht nach und sichert die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu. Die Praktikantinnen und Praktikanten unterliegen für die Dauer des Praktikums dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Praktikums über Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu informieren sowie auf ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich personenbezogener und firmenspezifischer Daten hinzuweisen. Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Betriebspraktikum betreuen, informieren die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich bereits bei der unterrichtlichen Vorbereitung diesbezüglich.

Im „Merkblatt zum Betriebspraktikum“ (Anlage 1 des Erlasses über die Zusammenarbeit von Betrieb und Schule) finden Sie weitere Informationen.

 

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